2024-03-18 18:09:36 :Windgeschwindigkeit: 1.60m/s Böen: 2.00m/s Windrichtung: N Temperatur: 6.3°C Luftfeuchte: 49% (1)

Flugplatzordnung

1.Grundlagen

  • Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme aller Modellflieger ist Voraus- setzung für die Benutzung des Platzes. Auf Sauberkeit ist zu achten. Abfälle sind vom Verursacher zu entsorgen.

2.Versicherung

  • Der Betrieb von Flugmodellen ist nur mit gültiger Modellflugversicherung erlaubt. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen.

3.Flugbereich

  • Der Flugsektor erstreckt sich von der Startbahn aus in Richtung Westen bzw. Langenchursdorf.
  • Es ist besonders darauf zu achten, dass keine Beeinträchtigung auf das umgebende Naturschutzgebiet und die Flächennaturdenkmale zu erwarten sind.
  • Das Überfliegen und das Anfliegen von Personen, Fahrzeugen, der Straße sowie des Vorbereitungs- und Aufenthaltsbereiches ist verboten!

4.Flugzeiten

  • Neuregelung durch den Vorstand, beschlossen am 11.05.2008.
  • An Sonn- und Feiertage ist in der Zeit zwischen 12:00 und 14:00 Uhr das Betreiben von Verbrennermodellen nicht gestattet.
  • Ausgenommen sind vom Vorstand angesetzte Flugplatzfeste.

5.Kraftfahrzeuge

  • Bei der Einfahrt in die Plattenstrasse, ist im Bereich der Kleingartenanlage, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren ( Staub- und Lärmbelästigung ).
  • Die Kraftfahrzeuge werden im Aufenthaltsbereich, entlang der Plattenstrasse geparkt.
  • Die Einfahrt ist für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.

6.Inbetriebnahme

  • Alle Flugmodelle müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und einen betriebssicheren Zustand aufweisen.
  • Insbesondere sind die Lärmschutzbestimmungen sowie die zulässigen Abfluggewichte zu beachten.
  • Flugmodelle und Zubehör sind im Vorbereitungs- bzw. Aufenthaltsbereich abzustellen.
  • Startvorbereitungen sind ausschließlich im Vorbereitungsbereich durchzuführen.
  • Das Betreten des Flugbereiches ( Startbahn) ist nur für Modellpiloten und deren Flugschüler gestattet, welche im Flugbetrieb sind.

7.Fernsteuerfrequenzen

  • Vor dem Einschalten der Fernsteuersender muss sich jeder Modellpilot über die Aufteilung und Belegung  der Fernsteuerfrequenzen informieren. Eine Doppelbelegung von Fernsteuerfrequenzen ist nur nach Absprache unter den betreffenden Modellpiloten gestattet.
  • Die vorhandenen Hilfsmittel ,wie z.B. Frequenztafel, sind zu nutzen.

8.Flugleiter

  • Sollen mehr als 3 Modelle gleichzeitig betrieben werden, so ist ein Flugleiter einzusetzen.
  • Den Anweisungen des Flugleiters ist Folge zu leisten.
  • Hierbei wird besonders auf Punkt 1 der Flugplatzordnung verwiesen!
  • Bei Veranstaltungen ist prinzipiell ein Flugleiter einzusetzen.

9.Flugschüler

  • Das Fliegen von Flugschülern, sowie Fluganfängern ist nur unter Aufsicht und Anleitung eines erfahrenen Modellpiloten gestattet. Selbstüberschätzung  vermeiden!

10.Gastflieger

  • Gastflieger dürfen nur mit Genehmigung eines Mitgliedes unseres Vereines das Fluggelände nutzen.
  • Diese haben dabei eine gültige Modellflugversicherung vorzuweisen.
  • Für Mitgliedsanwärter, mit eigenem Modell, sind Sondervereinbarungen zu treffen. Eine gültige Modellflugversicherung ist vorzuweisen.
  • Die Sondervereinbarungen sind mit dem Vorstand abzustimmen.

11.Begriffe

  • F l u g s c h ü l e r  ist ein Fluganfänger ohne eigenes Modell, welcher mit einem Modell und unter der Anleitung eines Modellpiloten unseres Vereines fliegt.
  • M i t g l i e d s a n w ä r t e r  ist ein Modellpilot mit eigenem Modell, welcher in den „Flugmodellsportverein Callenberg e.V.“ eintreten möchte, dieses jedoch durch den Verein noch nicht beschlossen wurde. Diesem Piloten wurde die Aufnahme in den Verein nicht verweigert.
  • G a s t f l i e g e r  ist ein Modellpilot  mit eigenem Modell. Er ist Mitglied eines anderen Vereins bzw. nicht organisiert.


Bei Nichteinhaltung der Flugplatzordnung kann ein Startverbot nach Vereinsbeschluss ausgesprochen werden!

                                                            Callenberg, 21.05.2001

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